Herr Wanka, Vorsitzender, verpflichtet die sachkundige Einwohnerin Frau Maren Schuster per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten entsprechend § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 36 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V.