27.05.2024 - 9.2 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42 "Sonderg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rienitz-Schumacher bleibt vom Tisch zurück.

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

1.Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (Anlagen 1 und 2) beschlossen.

2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

3.Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 42 "Sondergebiet REWE Stralsunder Straße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 gebilligt.

4. Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Altentreptow "Sondergebiet REWE Stralsunder Straße“ ist nach der Genehmigung der im Parallelverfahren geführten Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

13

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1  Frau Rienitz-Schumacher

 

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Anlagen zur Vorlage