30.11.2023 - 9.1 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpar...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom 17. Oktober 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung vom 17. Oktober 2023 gebilligt.

2. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der genehmigte vorhabenbezogene Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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