20.07.2023 - 10.3 Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brand...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Gast Ricardo Herbst – Wehrführer der FFW Grapzow

 

geänderter Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grapzow beschließt folgende Punkte zur Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV für die Gemeinde Grapzow:

 

1.) Der geänderte Brandschutzbedarfsplan (siehe Anlage) der Firma ISBM GmbH Wolgast wird bestätigt.

 

2.) Die in der Anlage 1 (Schutzziele der Gemeinde Grapzow) aufgeführten, durch die Freiwillige Feuerwehr Grapzow ausgearbeiteten Schutzziele, Eintreffzeiten, Funktionsstärken und dem Erreichungsgrad für

- das Brandereignis Zimmerbrand Einfamilienhaus,

- das Hilfeleistungsereignis Verkehrsunfall,

- das Hilfeleistungsereignis Türnotöffnung,

werden bestätigt.

 

3. Der Ausbau der Löschwasserversorgung in der Gemeinde Grapzow und den Ortslagen wird schnellstmöglich umgesetzt. (Brandschutzbedarfsplan  Pkt.10/ 9.3)

 

4. Das Sicherheitsniveau und die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Grapzow sind durch den

Bürgermeister 2026 erneut zu analysieren und fortzuschreiben (FwOV M-V §8).

  

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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