28.06.2023 - 4 Vorstellung Investor - Ausgleichsabgabe Wind
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Gäste: Herr Marek-Wehrmann, Herr Wullf
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi., 28.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Gast: Herr Marek-Wehrmann (Planer)
Herr Volker Marek-Wehrmann stellt das Projekt vor. Es gab bereits eine Vorstellungsrunde mit allen Bürgermeistern/in der Gemeinde, die beteiligt sind. Dort wurde festgehalten, dass dieses Projekt in jeder beteiligten Gemeinde, nochmals den Gemeindevertretern vorgestellt werden soll.
Am Standort in Altentreptow wurden zwei Onshore-Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vesta V126 mit einer Nabenhöhe von 139,8 Metern und einer Leistung von 3,6 MW errichtet und im September 2021 in Betrieb genommen.
Die Grundidee des Gesetzes, ist die Verpflichtung von Projektträgern, für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft, den unmittelbaren Nachbarn, zur Beteiligung anzubieten. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten.
Erfasst von der gesetzlichen Regelung sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius.
Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten, anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.
Das Gutachten zur Berechnung der Ausgleichabgabe wurde in Abstimmung mit
dem Land M-V in Auftrag gegeben. Begleitet wird der Vorgang durch Herrn
Wobich von der LEKA MV – Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V.
Es wurde eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 7.231 EUR pro Geschäftsjahr ermittelt.
Dies bedeutet, dass bei 8 zu beteiligenden Gemeinden zunächst ein jährlicher Betrag von 903,87 EUR über die Ausgleichsabgabe in den Ergebnishaushalt der betroffenen Gemeinde fließen wird. Die Zahlung erfolgt ab dem Jahr 2022.
Über diesen Betrag kann die Gemeinde frei verfügen. Die Ausgleichsabgabe wird nicht zur Berechnung der Umlagegrundlagen für die Kreisumlage bzw. zur Schlüsselzuweisungen herangezogen.
Nach der Projektvorstellung wurde ausgiebig über das Thema diskutiert und Fragen beantwortet. Die Gemeinde möchte sich Gedanken dazu machen und beim nächsten Treffen mit den 8 beteiligten Gemeinden seine Gedanken dazu äußern.
Herr Marek-Wehrmann verabschiedet sich und verlässt die Sitzung.
