28.06.2023 - 9.1 Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ für das Gebiet östlich der Landesstraße L27 und nördlich des Mühlenbachs am Südrand des Ortsteils Klein Teetzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Gemeinde Groß Teetzleben wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame vorhabenbezogene Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-A-G/Gro%C3%9F-Teetzleben/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/“ eingestellt ist und über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg- Vorpommern zugänglich ist.
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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000440&TOLFDNR=1010747&selfaction=print