17.10.2023 - 10.2 16. Änderung des Flächennutzungsplans für den B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 17.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt:
- Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow wird wie folgt geändert: Der Planungsraum befindet sich westlich der Bahnstrecke Neubrandenburg–Stralsund zwischen Klatzow und Loickenzin und umfasst eine Fläche von ca. 10,74 ha. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplans in sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ geändert werden. Die Lage des Plangebiets ergibt sich aus dem jeweils beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1).
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung für das betreffende Gebiet bereits im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow“ und „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ durchgeführt worden. Auf eine erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird daher verzichtet.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB ist für das betreffende Gebiet bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow“ und „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“ durchgeführt worden. Auf eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird daher verzichtet.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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895,6 kB
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