17.10.2023 - 10.1 Genehmigung einer Vereinbarung mit einem Stadtv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Quast stellt die Öffentlichkeit wieder her.

Frau Renger rückt vom Tisch zurück und Herr Renger bleibt weiterhin der Sitzung fern.

 

Frau Keitsch: Bezieht sich auf den Punkt 7 der Vereinbarung.

Das Eigentum der Stele geht nach der ersten Vollbelegung der Urnengemeinschaftsgrabstelle an die Stadt Altentreptow über.

In der Sach- und Rechtslage steht: Die Stele, die durch den Steinmetz Renger, auf dem Feld UG 14 aufgestellt wird, bleibt in dessen Eigentum.

Das ist widersprüchlich.

Frau Ellgoth antwortet, dass der Satz in der Vorlage nicht richtig ist.

Es ist so, dass nach Vollbelegung das Eigentum an die Stadt übergeht. 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung genehmigt gem. § 38 Abs. 6 KV MV die Vereinbarung zwischen der Stadt Altentreptow und dem Steinmetz Mirko Renger in Bezug auf die Gestaltung (Stelen) der Urnengemeinschaftsgrabstätte UG 14 auf dem Altentreptower Friedhof (Stralsunder Straße).

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

12

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

2  Frau Renger

    Herr Renger

 

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Anlagen zur Vorlage