21.09.2023 - 5 Informationen "Wohnbebauung Loickenzin"

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Wortprotokoll

Herr Meißner erläutert den Bearbeitungsstand.

Ein Bauleitplanverfahren nach § 13 b ist nicht mehr zulässig und somit ist eine Überführung in ein Regelverfahren mit Umweltprüfung erforderlich.

Eine Ausgleichs– und Eingriffsbilanzierung ist erforderlich und anfallende Auflagen werden in ein Ökopunktekonto durch den Vorhabenträger eingezahlt.

Im Rahmen der 1.Töbrunde wird eine Bodenschadstoffuntersuchung vom StALU für den Bereich der alten Stallanlagen gefordert.