01.12.2021 - 5.1 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Herr Scholz fragt im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept, wie es dann mit dem Projekt Radwegeinstandsetzung und die dazu erforderliche Beantragung von Fördermitteln aussieht, wenn das HSK beschlossen wird.

 

Frau Knebler/Frau Papke antworten, für die Beantragung von Fördermitteln sind zunächst Planungsleistungen zu beauftragen.  Voraussetzung für die Beantragung ist zunächst, dass die Planungsleistung 1- 4 beauftragt wird. Ohne eine Planung auf dieser Basis, ist eine Fördermittelbeantragung nicht möglich. Die Aufwendungen hierfür muss die Gemeinde vorfinanzieren. Dann ist aber auch noch nicht sicher, ob Fördermittel gewährt werden.

 

Eine Aufnahme der Aufwendungen für die Vorfinanzierung im Haushaltsplan ist möglich, jedoch bei einem unterjährigen Fehlbetrag, ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme mittels Anordnung durch die uRAB LK MSE gesperrt wird und somit nicht umgesetzt werden darf. Die Gemeinde Wildberg ist überschuldet, allein daraus ergibt sich die Notwendigkeit alle Aufwendungen auf das Notwendigste zu reduzieren.

Frau Knebler erläutert die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (2021) für die Jahre 2015 bis 2024. 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

8

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000174&TOLFDNR=1004295&selfaction=print