31.03.2021 - 7.3 Hebesatzsatzung der Gemeinde Golchen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Mit der Hebesatzsatzung wird ab 2021 die Grundsteuer A auf  450 v.H. festgesetzt.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer bleiben unverändert.

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis

 

Um die Bürger/-innen sowie die Gewerke der Gemeinde nicht zu belasten, entscheiden die Gemeindevertreter wie folgt:

 

Abstimmungsergebnis zur Hebesatzerhöhung der Grundsteuer A auf 450 % :

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Abstimmungsergebnis zur Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B auf 450 % :

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

2

Nein- Stimmen:

3

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

Abstimmungsergebnis zur Hebesatzerhöhung der Gewerbesteuer auf 450 % :

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

-

Nein- Stimmen:

5

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage