08.03.2021 - 5.1 Amtsschule Tützpat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mo., 08.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Komesker stellt die Vorlage vor und führt hierzu aus.
1996 haben sich die Schulträgergemeinden für den Erhalt des Schulstandortes in Tützpatz für den Amtsbereich in gemeinsam eingesetzt und sich für die Weiterführung als Amtsschule entschieden. Damals gab es noch eine andere Herangehensweise – der Amtsbereich war gleichzeitig auch Schuleinzugsbereich. Nach den neuen Landesgesetzlichen Regelungen ist dies nicht mehr der Fall, umso schwieriger gestaltet es sich jetzt, die Schülerzahlen zu stabilisieren und die Voraussetzungen für den Erhalt der Schule zu schaffen.
Mit der neuen Schulleiterin und dem Lehrerteam wurde ein neues Schulkonzept erarbeitet und ein Antrag auf Modellschule beim Land M-V gestellt. Das Land M-V sowie der Landkreis MSE unterstützen dieses Modellprojekt. Die Entwicklungsprognosen zeigen, dass sich die Einwohnerzahlen einigermaßen stabilisieren.
Hieraus ergeben sich für die Amtsschule in Tützpatz Weiterentwicklungschancen.
Die aktuelle Schulentwicklungsplanung des LK MSE sagt eigentlich aus, dass die Amtsschule keinen Bestand hat. Der Kreistag des LK MSE wird am 22.03.2021 über einen Antrag zur Schulentwicklungsplanung 2022-2027 entscheiden. Ziel ist es, im anstehenden Planungszeitraum bestehende Schulstrukturen zu erhalten, alle Schulen im Bestand zu sichern und neue Lernkonzepte, die nachhaltig vor Ort angenommen werden, weiter zu entwickeln. In diesem Entwicklungsprozess sind erarbeitet innovative Schulkonzepte, wie die der Regionalen Schule in Tützpatz „ Inklusive Landschule mit Berufsfrühorientierung“ zu berücksichtigen.
Zum Erhalt des Schulstandortes in Tützpatz gibt es bereits eine positive Stellungnahme des Landkreises MSE.
Für die Schulträgergemeinden ergibt sich mit der Förderrichtlinie die einmalige Chance für die umfassende Sanierung der Schule. Eine 80% Förderung zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Brandschutzauflagen und deren Umsetzung am alten Schulgebäude, könnte damit Abhilfe geschaffen werden.
Herr Schulz führt ergänzend aus, dass dies eine einmalige Chance für die Amtsschule in Tützpatz ist, insbesondere auch zum Erhalt des Schulstandortes. Mit der neuen Schulleiterin und ihrem Team hat die Schule Fortschritte gemacht.
Herr Zirzow bekräftigt noch einmal, dass es schade wäre, wenn die Schule nicht weitergeführt wird. Diese Chance zur Weiterentwicklung des Schulstandortes sollte unbedingt unterstützt werden.
Frau Dorn bekräftigt ebenfalls, dass der Schulstandort erhalten werden sollte.
Herr Noack fragt nach der Finanzierung.
Frau Furth führt zu den Finanzen aus, dass die Schulträgergemeinden die Tilgung über den Schullastenausgleich je Schüler zusätzlich finanzieren müssen. Die anderen Gemeinden werden über die Schulumlage die Zinsen finanzieren und über die Abschreibung an den Aufwendungen beteiligt.
Herr Komesker ergänzt, dass die 95.200 EUR erforderlich sind, um planungsreife Unterlagen zu erstellen. Das ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung. Diese Planungsunterlagen können ggf. auch zur Beantragung von anderen Fördermitteln genutzt werden.
Frau Papke spricht sich auch dafür aus, dass die finanziellen Mittel investiert werden sollten.
Beschluss
Beschluss:
- Der Amtsausschuss (Schulträgergemeinden) beschließt, dass eine Antragstellung auf Zuwendung beim Land Mecklenburg- Vorpommern zur Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein bildendende Schulen in öffentlicher Trägerschaft (Förderrichtlinie Schulbaupaket – SchulFöRL M-V) für die Amtsschule in Tützpatz erfolgen soll.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsphasen I bis III auszuschreiben.
- Der Amtsvorsteher wird grundsätzlich bevollmächtigt, die Vergabe der Planungsleistungen I bis III nach erfolgter Ausschreibung zu beauftragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
11,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
352,6 kB
|