16.03.2021 - 7.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Photovol...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 3 „Photovoltaikanlage Gültz Gutsmilch" gemäß § 12 (1) BauGB.
  2. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 130/2, der Flur 14, in der Gemarkung Gültz. Die die genaue Abgrenzung und Lage ist im anliegenden Lageplan ersichtlich.
  3. Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als Sondergebiet „Photovoltaikanlage", sowie die geordnete Erschließung der Anlage, einschließlich der Berücksichtigung der umweltschützenden Belange.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

 

Stimmberechtigt:

 

Ja- Stimmen:

 

Nein- Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 

 

 

Der TOP wird verschoben, Vertreter der Nawes GmbH sollen zur nächsten Sitzung eingeladen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000037&TOLFDNR=1001604&selfaction=print