18.02.2021 - 7.6 Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V: 

  1. die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz mit Änderungen der Festsetzungen nach §4 BauNVO gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung;
  2. den Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im Internet und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekannt zu machen;
  3. den Entwurf über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen;
  4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen;
  5. die Auslegung öffentlich bekannt zu machen;
  6. das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt und im Internet einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage