10.03.2021 - 2 Ernennung der Bürgermeisterin zur Ehrenbeamtin ...

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Wortprotokoll

Durch den 1. stellv. Bürgermeister Herrn Schultz und den 2. stellv. Bürgermeister,

Herrn Bertram, wird die Bürgermeisterin, Frau Delies, für die Dauer der Amtszeit zur Ehrenbeamtin ernannt.

Frau Delies leistet den Diensteid.

Herr Schultz verpflichtet die Bürgermeisterin durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 28 Abs. 3 KV M-V).

Herr Schultz übergibt Frau Delies die Ernennungsurkunde zur Bürgermeisterin.

Herr Schultz übergibt der Bürgermeisterin die Leitung der Sitzung.