08.06.2021 - 8.7 Bebauungsplan Nr. 37 "Photovoltaikanlage Buchar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

 

 

 

Beschluss:

 

  1. Dem Antrag der Landwerke M-V GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit Teilflächen der Flurstücke 570, 213/1 (tlw.) und 212/1 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Buchar die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 „Photovoltaikanlage Buchar“. Südlich wird das Plangebiet durch die Gemeindestraße Buchar – Rosemarsow begrenzt. Im Osten grenzt das Plangebiet an den Verbindungsweg Altentreptow - Gültz. Westlich wird das Plangebiet durch die Bahnstrecke Altentreptow - Demmin begrenzt. Privatgrundstücke begrenzen das Plangebiet in nördliche Richtung.
  2. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs.2 BauNVO die Realisation und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
  3. Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB)
  6. Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 „Photovoltaikanlage Buchar“ keine negativen, finanziellen Auswirkungen entstehen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja- Stimmen:

15

Nein- Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage